Reise- und Zahlungsbedingungen

1.  Anmeldung  

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Skizunft Schwaikheim e. V. den Abschluss eines Reisevertrages zu den nachfolgenden Bedingungen verbindlich an. Die Anmeldungen müssen für alle Ausfahrten schriftlich über das Online-Anmeldeformular erfolgen. Die schriftlichen Anmeldungen werden mit Überweisung der geforderten Anzahlung verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihe der Zahlungseingänge angenommen. Bei allen angebotenen Ausfahrten tritt die Skizunft Schwaikheim e.V. als Veranstalter auf.

2.  Zahlungsbedingungen  

Zahlungen erfolgen grundsätzlich auf folgendes Konto bei der Volksbank Stuttgart eG: 

Skizunft Schwaikheim e. V.
IBAN DE62 6009 0100 0829 7910 00
BIC VOBADESS

Tagesausfahrten sind grundsätzlich komplett zu bezahlen. Bei mehrtägigen Reisen ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung i.H.v. 75,– Euro zu leisten, spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn ist eine Überweisung des Restbetrags vorzunehmen. In den Verwendungszweck des Überweisungsformulars übernehmen Sie bitte die korrekte Bezeichnung der Ausfahrten in Großbuchstaben (z. B. AUSFAHRT2 SAISONERÖFFNUNG).

3.  Abmeldung/Rücktritt  

Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung mit Angabe der Bankverbindung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung/Abmeldung bei der SZ Schwaikheim e. V.

Tagesausfahrten:  bei Tagesausfahrten ist ein Zahlungseingang bis 8 Tage vor Reisebeginn zwingend erforderlich. Eine kostenlose Abmeldung ist bis zu 8 Tagen vorher möglich, danach verfallen der Fahrpreis und die Kursgebühr. 

Mehrtägige  Reisen:  Wir bemühen uns stets, unsere Reisen möglichst kostengünstig für die Teilnehmer zu kalkulieren. Durch Rücktritt entstehen dem Verein zusätzliche Kosten wie Stornogebühren für Hotelzimmer, nicht mehr gedeckte Buskosten oder entgangene Rabatte für Skipässe. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir als Verein keine diesbezüglichen Kosten übernehmen können. Eine kostenlose Abmeldung ist bis 3 Monate vor Reisebeginn möglich. Bei Rücktritt
bis 2 Monate vor Reisebeginn werden 50%,
bis 1 Monat vor Reisebeginn werden 75% und
danach 100% der Reisekosten erhoben.
Wird durch ärztliches Attest nachgewiesen, dass ein Antreten der Reise nicht möglich ist, behalten wir uns vor, lediglich die entstandenen Stornogebühren für Hotelzimmer zu berechnen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

4.  Grundsätzliches  

Die Skizunft Schwaikheim e. V. ist berechtigt, eine Reise abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise verhindern. Bei Absage werden die Teilnehmer sofort benachrichtigt und die bezahlten Beträge zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Treten während der Fahrt unvorhergesehene Ereignisse ein, für die der Veranstalter nicht verantwortlich ist, können ihm hieraus keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Mehrkosten, die durch nicht von uns zu vertretende Umstände entstehen, gehen zu Lasten der Teilnehmer. Bei Fahrten ins Ausland ist ein gültiger Ausweis mitzuführen! Sollte durch Verschulden eines Teilnehmers ein Aufenthalt an der Grenze oder Rücktransport notwendig werden, so gehen die dadurch entstandenen Kosten zu Lasten des Teilnehmers. 

5.  Versicherung  

Bei Ausfahrten und Freizeiten besteht kein Versicherungsschutz. Bei Skikursen sind alle Teilnehmer der Skizunft Schwaikheim e. V. nachrangig über den Württembergischen Landessportbund gegen Haftpflicht und Unfall versichert. Erkundigen Sie sich deshalb über die Leistungen Ihrer Kranken- und Unfallversicherung insbesondere bei Ausfahrten ins Ausland und schließen Sie für sich und/oder Ihre Angehörigen die notwendigen Zusatzversicherungen (z. B. Auslandskrankenversicheung) ab, die auch die u. U. erheblichen Krankenhaus-, Behandlungs-, Bergungs- und Rücktransportkosten enthalten. Wir empfehlen die DSV-Jahres-Versicherung, Näheres erfahren Sie bei unserer Anmeldestelle.
Bei mehrtägigen Ausfahrten sind die Teilnehmer gemäß der gesetzlichen Bestimmungen insolvenzversichert. Der entsprechenden Sicherungsschein wird bei Reiseantritt (im Bus / Hotel) überreicht. 

6.  Haftung  

Schadensersatzansprüche gegen die Skizunft Schwaikheim e. V. sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Skizunft Schwaikheim e.V. haftet bei allen Mehrtägigen Ausfahrten für Reisemängel aller eingeschlossenen Leistungen (Busfahrt, Übernachtung). Für Schäden, die dem Teilnehmer durch höhere Gewalt und sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände entstehen, kann kein Schadensersatz beansprucht werden. Ausgeschlossen sind auch Haftungsansprüche gegen die in der Skischule tätigen Ski-/Snowboardlehrer und Betreuer, insbesondere Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Jeder Teilnehmer ist an die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Anweisungen der verantwortlichen Personen sowie an die für Übernachtungsbetriebe, Beförderungsunternehmen usw. geltenden Ordnungsbestimmungen gebunden. Erhebliche Verletzungen davon berechtigen uns, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Sehen wir uns gezwungen, einen Teilnehmer nach vorheriger Ankündigung vom Reiseort zurückzuschicken, so hat dieser seine Rückreisekosten selbst zu tragen. Bei Minderjährigen trifft diese Verpflichtung den/die Erziehungsberechtigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche zu unseren Gunsten bleiben unberührt.

 

Beachten sie auch uns Reiserecht Formblatt

 

(Stand Saison 2024/2025)